Die VVN-BdA muss gemeinnützig bleiben!

Am 22. November 2019 wurde bekannt, dass das Berliner Finanzamt der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der AntifaschistInnen (VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit auf Bundesebene aberkannt hat. Nicht zuletzt aufgrund der hohen Steuernachforderungen in fünfstelliger Höhe, die damit verbunden sind, sieht sich die Organisation nunmehr in ihrer Existenz bedroht. Das ist ein weiterer massiver Angriff auf linke Vereinsstrukturen, bei dem sich die Finanzbehörde eine politische Bewertung anmaßt und somit als verlängerter Arm der Repressionsorgane in Erscheinung tritt.

 

Der Beschluss des Finanzamts für Körperschaften I in Berlin, der bereits am 4. November gefasst wurde, beruht auf den Umtrieben des bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz, das die VVN-BdA seit Jahren als „linksextremistisch beeinflusst“ bezeichnet und unter der Überschrift „Extremistische Organisationen“ listet. Die Bewertung durch den mehr als fragwürdigen Inlandsgeheimdienst wird dabei durchaus unterschiedlich aufgenommen: so ließ das Finanzamt Oberhausen-Süd vor wenigen Wochen die Nennung im bayerischen VS-Bericht nicht als Grundlage für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA Nordrhein-Westfalen gelten, sondern erkannte der Landesvereinigung den Status wieder zu. Der Entzug der Gemeinnützigkeit ist dabei keineswegs ein bloße sprachliche Einstufung, sondern greift die finanziellen Grundlagen des Verband der NS-Verfolgten an: neben dem zu erwartenden Spendenrückgang muss die VVN-BdA rückwirkend für die vergangenen Jahre hohe Steuernachzahlungen leisten. Zudem werden Bündnispartner*innen abgeschreckt, die bei einer Zusammenarbeit mit der antifaschistischen Vereinigung ebenfalls den Entzug der Gemeinnützigkeit oder die Streichung staatlicher Fördermittel befürchten müssen.

Beim aktuellen Schritt des Finanzamts handelt es sich nicht um den ersten Angriff der Repressionsorgane gegen die seit 1947 existierende Organisation, die von Überlebenden aus verschiedenen Verfolgtengruppen gegründet wurde. Während des Kalten Kriegs war sie umfangreichen Repressalien ausgesetzt – von der Schließung des Bundesbüros 1951 bis hin zu einem Verbotsverfahren ab 1959, das 1962 daran scheiterte, dass die Nazivergangenheit der maßgeblich damit betrauten Juristen aufgedeckt wurde. Berufsverbote gegen zahllose Mitglieder folgten in den 1970er Jahren, und bis heute bemühen sich die Repressionsbehörden, die Aktivitäten der VVN-BdA zu kriminalisieren und zu diffamieren.

„Es ist ein Skandal, dass die Einstufung durch einen Geheimdienst, der in den letzten Jahren hauptsächlich durch seine Verwicklung in Nazi-Terrornetzwerke wie den NSU oder die fragwürdige Rolle seiner V-Leute bei islamistischen Anschlägen für Schlagzeilen gesorgt hat, nun als Grundlage für den systematischen Ruin einer antifaschistischen Organisation dienen soll“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. „Ausgerechnet in Zeiten einer erstarkenden Rechten, in denen rassistische und antisemitische Übergriffe wieder Alltag werden, soll das aktive Engagement gegen Faschismus, Rassismus und Krieg nicht gemeinnützig sein? Wir stehen solidarisch an der Seite der VVN-BdA und fordern vom Finanzamt Berlin, diese politische Einmischung umgehend zurückzunehmen und der Organisation die Steuervergünstigungen wieder zuzuerkennen.“

Quelle: www.rote-hilfe.de

Hier könnt Ihr eine Petition unter dem Motto „Die VVN-BdA muss gemeinnützig bleiben!“ unterzeichnen:

https://www.openpetition.de/petition/online/die-vvn-bda-muss-gemeinnuetzig-bleiben